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Pay-Shootings im Bereich Akt

Geld verdienen als Künstlermuse

Der Nebenjob als Aktmodell ist eine durchaus lukrative und dabei auch keinesfalls anstößige Möglichkeit zum Geld verdienen.

Obwohl für den Job Aktmodellstehen die Nacktheit eine Grundvoraussetzung ist, hat dieser Job mit Erotik oder Pornografie nichts zu tun. Vielmehr geht es darum, für beispielsweise Kunststudenten oder Teilnehmer an Kunstkursen Modell zu sitzen und ihnen damit die realistische und künstlerische Abbildung von Körperproportionen, Licht- und Schatteneffekte zu ermöglichen.

Foto von benutzten Geldscheinen, die in Form eines Fächers angeordnet sind

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Anforderung

Der Job als Aktmodell fordert schon mehr als nur einfaches Herumstehen, Herumsitzen oder auch Herumliegen, sondern ist durchaus fordernd anstrengend. Wer sich bereits als Künstlermodell betätigt hat, wird dies bestätigen können, denn in einer Position zu verharren ist gar nicht so einfach, wie manche denken. Die Körperspannung dabei nicht zu verlieren und die Gesichtsmimik beizubehalten ist für Ungeübte nicht einfach.

Aufgabengebiete

Die Aufgabe als Aktmodell besteht darin, leicht bekleidet oder nackt vor beispielsweise Studenten oder Kursteilnehmern an Hochschulen, Akademikern oder Volkshochschulen zu posieren. Dabei geht es den Teilnehmern ausschließlich um die Ausübung deren Kunstfertigkeiten.
Wer einen Job als Aktmodell annimmt, braucht also kein Bedenken zu haben, sich zum Objekt der sexuellen Begierde ausgeliefert zu sein. Während des Kurses verharren die Aktmodelle meist nicht nur nicht in der ein und derselben Position, sondern sie nehmen unterschiedliche Positionen ein. In der Regel bekommen sie klare Anweisungen, welche Position von ihnen gefordert wird. Ganz egal, ob sie nun auf einer Decke auf dem Boden liegen, an eine Wand gelehnt stehen oder auf einem Stuhl sitzen, zwischen fünf bis dreißig Minuten müssen sie ohne große Bewegung durchhalten, ehe sie die Position wechseln müssen, auch wenn es unbequem oder anstrengend ist.
Auch einfache Positionen können sehr anstrengend sein. So ist es in einigen Fällen auch gegeben, dass Aktmodelle in der gesamten Sitzung in der ein und der gleichen Körperhaltung verharren müssen.

Voraussetzungen

Ob Mann oder Frau, jung oder alt, jeder kann als Aktmodell im Job oder Nebenjob arbeiten. Für Ihre Eignung ist auch nicht ausschlaggebend, dass Sie die Traummaße vorweisen. Jedoch ist unbedingt erforderlich, dass sie keine Probleme damit haben, ihren Körper nackt zu zeigen.

Entlohnung

Die Bezahlung für diesen Job ist durchaus unterschiedlich. Die Höhe Ihres Honorars hängt vor allem davon ab, wo und für wen Sie Modell stehen. Der Regelsatz liegt zwischen zehn und zwanzig Euro pro Stunde. Abgerechnet wird meist pro Unterrichtsstunde (45 Minuten).

Jobstellen für Aktmodelle

Man findet den Job/Nebenjob als Aktmodell an Hochschulen, Kunstakademien, Volkshochschulen, private Künstlerkreise oder ausübende Künstler. Es gibt viele mögliche "Arbeitgeber" für diejenigen, die einen Job als Aktmodell suchen.
Die wenigsten Jobangebote werden öffentlich in Stellenmärkten ausgeschrieben. Häufiger werden Nebenjobs für Aktmodelle über einen Aushang am schwarzen Brett publiziert.

Gesetzliche Regelung

Meine Rechte als Urheber

Für die Bildnisse, die aus der Tätigkeit des Modellstehens stammen, sei es für Maltechnik, andere bildende Künste oder der Fotografie, bestimmt das Gesetz betreffend des Urheberrechts an Werken der bildenden Künste und der Fotographie die gesetzliche Regelung nach § 22 und § 23.
Demnach gilt die Einwilligung zur Verbreitung und Veröffentlichung als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.

Artverwandt ist das Thema mit dem TFP-Shooting, dort wird die Entlohnung mittels Bilddatei bzw. als Foto abgegolten (Naturalien).

Einkommensteuerpflicht

Bargeld

Die Teilnehmer eines Pay-Shooting unterliegen der Steuerpflicht.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, selber für sein Einkommen aus einem Pay-Shooting die resultierende Einkommenssteuer an den Fiskus abzuführen. Die entlohnte Person agiert als Unternehmer und muss den erhaltenen noch unversteuerten Lohn mittels Einkommenssteuererklärung oder des Lohnsteuerjahresausgleiches angeben.

Informationen erhält man aus dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder bei einem Steuerberater.


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