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ArGB

Allgemeine rechtsgeschäftliche Bedingung

Ein TFP-Photo-Shooting ist nichts anderes, als ein kostenloses Photo-Shooting, wo das Modell auszugsweise (die Besten) Fotodateien kostenlos erhält, und gegenseitig Nutzungsrechte der Veröffentlichungen zugesprochen sind. Das Shooting ist privat ausgerichtet, eine Vergütung findet nicht statt.

Die Vereinbarung wird vor dem Shooting getroffen und ist mit Antritt des Shootings rechtlich bindend.

Die Nutzung der Bildwerke vom Modell ist der Schenkung und der Entlohnung gleichgestellt. Entsprechend dem Persönlichkeitsrecht ist mit Beginn des Shootings der Vertrag, auch wenn er mündlich geschlossen wurde, rechtsgültig und nicht widerrufbar.

Die Veröffentlichung meiner Bildnisse beinhaltet, dass die Werke nicht von dem Begünstigten beschnitten werden. Diesbezüglich ist in keinem Fall die äußere Urhebersignierung zu entfernen.

Sollten Ausschnitte gewünscht sein, so ist die Einwilligung von mir schriftlich einzuholen. Dem gegenüber bin ich gerne bereit, Änderungswünsche selber zu verarbeiten, um Güte und Qualität gewährleisten zu können. Über Wartezeiten, die für mich unumgänglich sind, gibt es keine Klagemöglichkeit, da es sich um eine private und unvergütete Arbeit handelt. Das Rechtsgeschäft ist ausschließlich auf Urheberrecht basierend.

Erschleichen von Leistungen

Sollte man sich, durch ein Vortäuschen eines Shootings auf TFP-Basis, Bildwerke erschleichen wollen, ohne das vereinbarte Attribut der Veröffentlichungsfreigabe zahlen zu wollen, ist der Urheber dennoch berechtigt, nach seiner Wahl Bildwerke zu veröffentlichen.

Die Vereinbarung des Shootings auf TFP-Basis ist mit dem Antritt des Shootings, auch wenn dieser mündlich abgesprochen ist, bindend!

Rechtsgeschäfte des Urhebers

Top Picture by Stefan Graff-Waury - Surwold - Papenburg - Emsland

Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten; das Recht umfasst insbesondere das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Ausstellungsrecht.
Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe); das Recht umfasst insbesondere das Vertrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen.
Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehung zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.
Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Weder die Signierung ist zu entfernen, noch Ausschnitte am Bildwerk sind vorzunehmen.

Widerruf der Schenkung

Die Schenkung (Erteilung von Nutzungs und Verwertungsrechten) kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undankes schuldig macht.

Bezogen zu den Gesetzen des deutschen Rechtes:

* UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht
* UrhG § 13 Anerkennung der Urheberschaft
* UrhG § 14 Entstellung des Werkes
* UrhG § 15 Allgemeines (Verwertungsrecht)
* UrhG § 29 Rechtsgeschäfte über das Urheberrecht
* UrhG § 34 Übertragung von Nutzungsrechten
* UrhG § 39 Änderungen des Werkes
* UrhG § 42 Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung
* UrhG § 63 Quellenangabe
* UrhG § 69f Rechtsverletzungen
* UrhG § 108b - Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen

* Kunst UrhG § 22 Recht am eigenen Bilde
* Kunst UrhG § 23 Ausnahmen zu § 22

* BGB § 530 Widerruf der Schenkung
* BGB § 824 Kreditgefährdung

Büchertipp

Meine Rechte als Urheber

Meine Rechte als Urheber - Autor: Dr. Gernot Schulze, Rechtsanwalt in München

Klappentext:
"Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die schöpferische Werke schaffen, darbieten, produzieren oder verwerten, also an Schriftsteller, Journalisten, Komponisten, Maler, Grafiker, Designer, Fotografen, Filmurheber, Künstler, Wissenschaftler und sonstige Urheber, außerdem an Verleger, Produzenten und andere Werknutzer und deren Berater..."

Presserecht für Journalisten

Presserecht für Journalisten - Autor: Dorothee Bölke, Rechtsanwalt in Hamburg

Klappentext:
"Dieser Ratgeber richtet sich an alle, die schöpferische Werke schaffen, darbieten, produzieren oder verwerten, also an Schriftsteller, Journalisten, Komponisten, Maler, Grafiker, Designer, Fotografen, Filmurheber, Künstler, Wissenschaftler und sonstige Urheber, außerdem an Verleger, Produzenten und andere Werknutzer und deren Berater..."

Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer

Das dritte Lexikon der Rechtsirrtümer - Autor: Dr. jur. Ralf Höcker

Klappentext:
"Die juristische Aufklärung der Deutschen wird fortgesetzt. So sorgt der Hinweis 'Das Durchblättern der Zeitschrift verpflichtet zum Kauf' für grundlose Einschüchterung. Und wer sich bei der geliehenen Digitalkamera auf die Haftpflichtversicherung verlässt, erlebt eine kostspielige Überraschung..."

Neues Lexikon der Rechtsirrtümer

Neues Lexikon der Rechtsirrtümer - Autor: Dr. jur. Ralf Höcker

Klappentext:
"Die Resonanz auf Ralf Höckers 'Lexikon der Rechtsirrtümer ' war überwältigend - und zeigte: Es gibt noch viel mehr weit verbreitete juristische Fehlannahmen, als der Fachmann sich träumen lässt…"

Lexikon der Rechtsirrtümer

Lexikon der Rechtsirrtümer - Autor: Dr. jur. Ralf Höcker

Klappentext:
"Manches von dem, was Volkes Stimme über Recht und Gesetz zu wissen meint, ist reiner Aberglaube. So gehört das Delikt der 'Zechprellerei' ebenso ins Reich der Fantasie wie die vermeintliche Pflicht, immer einen Ausweis dabei haben zu müssen..."

Verbotene Rhetorik

Verbotene Rhetorik- Autor: Glora Beck

Klappentext:
"Von der Kunst der skrupellosen Manipulation
Rhetorische Tricks, Manipulation und Verführung - im Berufsalltag sind sie an der Tagesordnung. Fast jeder ist schon mal Opfer einer Intrige geworden oder hat Vorgesetzte, die ihre Mitarbeiter mit mehr oder weniger erlaubten kommunikativen Tricks überrumpeln. Je besser wir solchen Methoden vertraut sind, um so eher können wir uns vor ihnen schützen. Gloria Beck stellt die 30 wirksamsten Manipulationsmethoden vor - so offen und schonungslos wurde noch nie über die Kunst der Manipulation geschrieben..."

Webmaster & Co

Webmaster & Co ... allgemeine rechtsgeschäftliche Bedingung für Webmaster und andere webbasierende User, die Schrift, Bild, Ton und andere Dokumente der Domain graff-waury.de verwenden möchten...


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