Die Fotokunst
Die Fotokunst
Das Thema der Kunst ist ein sehr weitläufiger Bereich. Dabei stellt sich die Frage, wo Kunst anfängt. Wo fängt das Interesse der Darstellung der höheren Kunst an?
Tatsache ist, dass das Nacharbeiten mit Bildbearbeitungsprogrammen überhaupt nicht mit dem Fotografieren, sondern mit dem nachträglichen Bearbeiten zu tun hat.
Sicher, es gibt eine Menge von Filtertechniken, die das Spektrum der einfachen Knipsbilder entfliehen. Je besser das Feld der Ablichtung gewählt wird, umso höher ist der Faktor der gezielten Ausarbeitung während der Aufnahme.
Auch gibt es Meinungen, dass bei Tage kein Blitzlicht erforderlich sei, aber mal ehrlich, selbst bei weißen Marmorskulpturen wie bei der Post in Papenburg lässt sich beweisen, dass mittels Blitzlicht alles sich verändern lässt.
Um dies besser herauszustellen, was die zusätzliche Beleuchtung hergeben kann habe ich mir den Spaß erlaubt, ohne die Skulpturen zu bemalen oder zu besprühen, diese mit farbig ausgelegten Blitzgeräten abzulichten.
Die Technik, Gegenstände andersfarbig auszuleuchten klappt mit hellen und dunklen Gegenständen! Glänzende Reflektionen fallen bei den gewöhnlichen Bildwerken nicht auf. Somit lassen sich die Formen und Oberflächen mit gezieltem Einsatz von buntem Licht verdeutlichen.
Die nächste Steigerung der Fotokunst bezieht sich auf das komplette Verändern der optischen Erscheinung wie in diesem Beispiel der grünen Weintrauben.
Der Smart Fortwo Coupe
Das Lichtspiel
Ob am Tag oder am Abend, bei räumlichen Aufnahmen sind Fenster und der Hintergrund zu berücksichtigen.
Ein Fenster, das die Außenwelt im grellen weis wiedergibt ist genauso unschön wie unterbelichtete Personen vor einer Fensterfront.
Eine Tischrunde, bei denen die hinten sitzenden Personen im Dunkeln verschwinden zu lassen ist genauso unschön wie überbelichtete Personen im Vordergrund.
Die Lösung des Problems: Den zu ablichtenden Bereich in mehrere Belichtungsebenen aufteilen...
Das Licht-Tutorium
Das Ende der einfachen Knipsbilder
Einige sagen, sie fotografieren die Fotos, so wie die es die Natur vorgibt. Jedoch was haben sie damit erreicht? Wer einfache Bilder schießt, von öffentlichen Stätten, Skulpturen und Gebäuden, wird keinen urheberrechtlichen Schutz erfahren!
Da gibt es Abhilfe, denken sich einige und bearbeiten die Fotos nach. Jedoch haben sie jetzt eine Bearbeitung eines Fotos vor sich liegen. Reicht dies um einen höheren Schutz zu erreichen?
Andere verwenden Filter, sicher eine Methode einen Abstand von der einfachen Fotografie zu bekommen, wer jedoch gezielt Lichtwellen während der Fotografie löscht, hat einen urheberechtlichen Schutz bis zu 70 Jahre nach dem Tod und nicht nur 50 Jahre nach Erscheinen des Bildwerkes.
Den allergrößten Abstand erzielt man durch zusätzliches Einbringen von Licht, und damit ist nicht nur das Blitzgerät auf dem Fotoapparat gemeint! Hier können mehrere Blitzgeräte und Aufhellmatten das komplette Erscheinungsbild verändern.
Ein kleines Thema zum höheren Interesse an der Fotokunst!
Lichtspiele
Spielereien ohne Ende
Mit Foto-Hintergründen wird das Lichtspiel noch interessanter, jetzt heißt es, die Szene spielen und den Effekt zu erzielen. Dabei ist es fast egal, was das Model dabei macht, es ist das Zusammenspiel aller Komponenten, die das Werk zur Vollendung bringt. Sei es die besondere Mehrfachausleuchtung, oder auch die gewollte Lichtreflektion im Linsensatz.
Lichtspielereinen, die eine Blendung in einem begrenzten Feld durchgesetzt werden, haben eine höhere Anforderung, da beim Fotografieren sich die Position schnell mal ändert, wobei die Blitzgeräte stehen bleiben. Und doch mal alles schnell wieder umstellen und neu einzurichten, das treibt den Schweiß auf die Stirn.
Die Mühe wird jedoch mit positivem Feedback entlohnt und das Shooting hat bis jetzt jeden Spaß gemacht. Wenn alles erfolgreich abgeschlossen ist, bin ich auch zufrieden.
Bildbearbeitungen
Bildkunst
Bildkunst ist eine andere Art der Bildwerke zu erstellen. Auch aus der Grundlage eines Fotos lassen sich Kunstwerke erstellen, die der Fotografie nicht mehr entsprechen, da eine große Veränderung stattfindet.
Ob es nun ein gemaltes Bild oder ein stark verändertes Foto ist, so lassen sich die Persönlichkeitsmerkmale der abgebildeten Person nicht mehr eindeutig ausloten. Damit verschwindet auch jegliches Persönlichkeitsrechtanspruch der abgebildeten Person. Als Urheber des Bildwerkes sind dem Urheber alle Rechte und Mittel der Veränderung möglich.
Da es mit Verfremdungen möglich ist, kunstvoll die Merkmale einer Person zu verfremden, ist der Urheber nicht verpflichtet, auf eine Veröffentlichung hinzuweisen oder vorher um das Einverständnis der betreffenden Person zu erwerben, selbst wenn dafür einfache Knipsbilder als Urquelle dienten.